BAFA - Förderung
unternehmerisches Know-How

BAFA - Förderung unternehmerisches Know-How

Staatliche Förderung des Honorars

Das Honorar von MB kann im Rahmen des Förderprogramms mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ staatlich bezuschusst werden. So kann z.B. die Erstellung einer Nachfolgekonzeption gefördert werden.

Zuständig für das neue die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), bei der die MB ManagementBeratung unter der ID 145561 gelistet ist. Die Maßnahme wird aus dem europäischen Sozialfond (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an. Link hierzu:

Beratungsarten

Jung- und Bestandsunternehmen können zu folgenden Beratungsschwerpunkten eine Unterstützung erhalten:

Allgemeine Beratung

Hier geht es um alle wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung

Spezielle Beratung

  • für Unternehmen, die von Unternehmerinnen geführt werden,
  • die von Migrantinnen oder Migranten geführt werden,
  • die von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden,
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund,
  • zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung,
  • zur Fachkräftegewinnung und –sicherung,
  • zur Gleichstellung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit,
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz
  • zur Konzeption der Nachfolgeregelung

Unternehmen in Schwierigkeiten

Diese erhalten unabhängig von ihrem Unternehmensalter eine Förderung für eine
Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit in einer wirtschaftlich schwierigen Situation Folgeberatung zur Vertiefung der aus der Unternehmenssicherungsberatung gewonnenen Erkenntnisse zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung

Zuschuss und Zahlung

Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach Ihrer Unternehmensgruppe und dem Standort des beratenen Unternehmens bzw. der beratenen Betriebsstätte. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen welcher Fördersatz für Ihr Unternehmen anzuwenden ist:

a) Jungunternehmen

(innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung)

b) Bestandsunternehmen

(ab dem dritten Jahr nach Gründung)

80%Neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)
60%Region Lüneburg
50%Alte Bundesländer (einschließlich Berlin, ohne Region Lüneburg) und Region Leipzig
  
90%Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig vom Standort

Nachdem Sie nun wissen welcher Fördersatz für Sie gilt, können Sie die Höhe des Zuschusses der nachfolgenden Tabelle entnehmen. Höhere Rechnungsbeträge werden nur bis zu diesen Grenzen bezuschusst.

a) Jungunternehmen

4.000 € maximal förderfähige Beratungskosten

80%3.200 €
60%2.400 €
50%2.000 €

b) Bestandsunternehmen

3.000 € maximal förderfähige Beratungskosten

80%2.400 €
60%1.800 €
50%1.500 €

c) Unternehmen in Schwierigkeiten

3.000 € maximal förderfähige Beratungskosten
(unabhängig vom Unternehmensalter)

90%2.700 €

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